Die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) im Kreis Schleswig-Flensburg zeigt sich äußerst enttäuscht von der heute im Landtag beschlossenen Reform des Kommunalwahlrechts.
„Leider hat sich die Koalition nicht getraut, dass Problem der Mehrheitsbildungen umfassend anzugehen. Der Wegfall der Sperrklausel auf kommunaler Ebene hat in vielen Kommunen zu enormen Problemen geführt“, berichtet die KPV-Kreisvorsitzende Petra Nicolaisen. „Ohne eine Sperrklausel ist in vielen Fällen der Weg für Kleinstgruppierungen in die Kommunalparlamente offen und die Umstellung des Berechnungsverfahrens von d'Hondt auf Saint-Lague/ Schepers hat den Trend zur Zersplitterung zusätzlich verstärkt. Deshalb wäre die Wiedereinführung einer Sperrklausel und die Rückkehr zum Auszählungsverfahren nach d´Hondt für die KPV das Minimalziel gewesen.“
„Für die Kommunen ist die Zersplitterung der Kommunalparlamente ein Problem“, berichtet Nicolaisen weiter. „Die vielen Kommunalpolitiker, die sich mit großem Einsatz vor Ort engagieren, tun dies ehrenamtlich. Sie investieren ihre Freizeit, um für ihre Gemeinde und für ihren Kreis Politik zu gestalten. Eine zu breite Auffächerung der Vertretungskörperschaften erschwert das Gestalten aber zunehmend und macht es teilweise unmöglich. Entscheidungsprozesse werden unerträglich lang. Für diejenigen, die sich kommunalpolitisch engagieren ist dies extrem frustrierend. Und auch für die Bürgerinnen und Bürger ist es kaum nachzuvollziehen, wenn Entscheidungen über wichtige Fragen nicht getroffen werden können. Demokratie braucht Entscheidungen und nicht nur das Verhindern eben solcher“, so die Landtagsabgeordnete aus Wanderup.
„Lediglich ein Problem wird durch die Änderungen des Kommunalwahlrechtes tatsächlich gelöst. SPD, Grüne und SSW haben sich dem Vorschlag der CDU für eine Mehrheitsklausel angeschlossen“, freut sich Nicolaisen. Bei der letzten Kommunalwahl war es in einigen Kommunen zu der kuriosen Situation gekommen, dass eine Partei die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hatte, die Mehrheit der Sitze in der Gemeindevertretung erhielt sie jedoch nicht. „Den Wählerinnen und Wählern ist ein solcher Unfug nicht zu erklären“, betont Nicolaisen. „Deshalb ist es richtig, dass wir nun eine Mehrheitsklausel bekommen, die dafür sorgt, dass die Mehrheit der Stimmen auch die Mehrheit der Mandate bedeutet.“
„Ich hätte mir bei der jetzigen Reform ein klares Signal für die politische Handlungsfähigkeit der kommunalen Entscheidungsstrukturen gewünscht. Leider konnten sich anscheinend die Koalitionsfraktionen nicht auf ein solches einigen“, bedauert Nicolaisen abschließend.
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