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Wer kann kandidieren?
Jede Person, die am Wahltag das 60. Lebensjahr erreicht hat oder im Wahljahr erreichen wird, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Tarp gemeldet ist und nicht gemäß § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist, ist wählbar. Nicht wählbar sind Mitglieder der Gemeindevertretung, Mitarbeiter der Verwaltung, der Wohlfahrtsverbände auf Orts- und Kreisebene, Vorstandsmitglieder der Parteien auf Orts- und Kreisebene sowie bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse.
Wahlvorschläge müssen spätestens sechs Wochen vor der Wahl, also bis zum 26. April 2024, bei der Gemeinde oder der Amtsverwaltung eingereicht werden.

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