Soforthilfe und Mittelstandssicherungsfonds auf priv. Vermieter ausgeweitet

21.04.2020

Gute Nachricht für Schlei und Ostsee – Soforthilfe und Mittelstandssicherungsfonds auf private Vermieter ausgeweitet

Mit dem Mittelstandssicherungsfonds bietet die Landesregierung für den von den Corona-Maßnahmen stark betroffenen Branchen Gastronomie und Tourismus eine spezielle Unterstützung neben den Soforthilfen an. Möglich sind Darlehen ab 15.000 Euro mit einer Laufzeit bis 12 Jahren und in den ersten fünf Jahren zinslos. „Es freut mich, dass neben gewerblichen Vermietern jetzt neu auch private Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern und vergleichbaren Angeboten, welche zu touristischen Zwecken beherbergen, in dieses Programm einbezogen wurden“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Johannes Callsen, der hierzu zahlreiche Anfragen erhalten hatte: „Damit schließt das Wirtschaftsministerium eine Lücke, denn gerade an Schlei und Ostsee ist unsere Tourismusregion von vielen Privatvermietungen geprägt.“ Auch Soforthilfe des Bundes können private Tourismus-Vermieter jetzt bekommen, wie das Wirtschaftsministerium in Verhandlungen mit dem Bund erreichte.

Von dem Mittelstandssicherungsfonds profitieren Betreiber von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen, soweit sie als Beherbergungsbetrieb agieren, sowie gewerbliche und private Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern, Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen wie insbesondere Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schullandheime, Ferienlager und Jugendzeltlager, sowie Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes. Die Förderung richtet sich an Haupterwerbsbetriebe (kein Nebenerwerb) und private Vermieter, deren Haupteinnahmequelle die Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern für touristische Zwecke ist. Infos zur Soforthilfe und zum Mittelstandssicherungsfonds unter

www.ib-sh.de